Allgemeine Verordnungsinformationen:
- die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ist eine Leistung der Gesezlichen Krankenversicherung und frei von Budget und Richtgrößen.
- ein Hilfsmittel muss zweckmäßig, medizinisch notwendig und wirtschaftlich sein.
- die Hilfsmittelnummer stellt eine unverbindliche Empfehlung dar.
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